Finanzen

Auf dieser Seite wird es trocken. Es geht ums schnöde Mammon. Wir haben die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Sportbad geprüft. Dabei sind uns einige Fakten aufgefallen, die mit der Verwaltung noch intensiv diskutiert werden müssen.

Wenn wir im Folgenden von "Rechnung" sprechen, meinen wir die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Verwaltung, welche sie im Dezember 2019 den Stadträten zur Information gegeben hat.

Ganz wichtig: Unsere Rechnungen basieren auf den Annahmen der Verwaltung. wir haben eigene betriebswirtschaftliche Expertise dazu gegeben und werden die Ergebnisse noch intensiv im Stadtrat diskutieren.

Die Umsatzsteuer

Grundsätzlich muss man verstehen, dass in der Rechnung alle Kosten und Erlöse als Bruttokosten ausgewiesen sind. Das bedeutet, sie beinhalten die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt).

Der Betreiber, als erst einmal die Stadt, kann deshalb die Umsatzsteuer für seine Baukosten beim Finanzamt anmelden und erhält diese sofort zurück erstattet. Dadurch reduzieren sich die Kosten Investitionskosten im Vergleich zur Darstellung in der Rechnung dramatisch.

Allerdings Vorsicht: Für den sogenannten hoheitlichen Bereich, also das Schulschwimmen wird später keine Umsatzsteuer erhoben. Deshalb darf man die Umsatzsteuer nur anteilig auf die Baukosten beim Finanzamt abrechnen. Wie hoch der Schlüssel ist, wird vom Finanzamt erst später festgestellt. Jetzt müssen wir uns mit einer Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten zufrieden geben.

In der Rechnung geht man von 1/3 Erlösen aus hoheitlicher Nutzung aus.  Demzufolge kann für 2/3 der Baukosten die Umsatzsteuer gezogen werden. 

Das Investitionsvolumen

Unter Berücksichtigung aller Aspekte wird der zu finanzierende Eigenmittelbedarf der Stadt auf Basis heutiger Preise und der aktuellen Planung 8,9 Mio betragen. Horrorsummen von 10 Mio und mehr gehören ins Reich der Märchen.

Das Gesamtinvestitionsvolumen für die Vollausstattung beträgt 16,3 Mio netto.

Betrachtet auf das Gesamtprojekt ist die Stadt lediglich mit 52% der Kosten beteiligt, weil eine Förderung des Landes Sachsen und durch die LMBV verwendet werden können.

Der Zuschussbedarf (EBITDA)

Um zu ermitteln, welchen Zuschuss die Stadt jedes Jahr für das Bad bereit stellen muss, ermittelt man eine Kennzahl, die sich EBITDA (eng. earnings before interest, taxes, depreciation and amortization ) nennt. Diese Kennzahl vernachlässigt also Zinsen und Tilgung sowie Abschreibungen auf die Investition. Wir nehmen diese Kennzahl jetzt, weil es die Zahl ist, auf deren Grundlage der Stadtrat seine Kostengrenze gesetzt hat. Dabei ist klar, dass Zinsen und Tilgung bezahlt werden müssen, wir stellen diese dann später separat dar.

Hier wirkt sich jetzt ein positiver Umsatzsteuereffekt aus. Weil der Eintritt ins Schwimmbad steuerbegünstigt mit 7% ist, aber für Aufwendungen für Betriebsmittel 19% Umsatzsteuer geltend gemacht werden können, beteiligt sich das Finanzamt dankenswerterweise dauerhaft an den Betriebskosten. Dadurch sinkt der Zuschussbedarf.

Ergebnisrechnung

Die Verwaltung geht von 65.000 Besuchern im Jahr aus, davon 42.500 Besucher, die eine Eintrittskarte kaufen. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass es eine Verteilung zwischen Einzel- und Dauertickets gibt. Trotzdem halten wir 65.000 Besucher für vorsichtig geschätzt. 

Mal zum Vergleich: Das kleinere Eilenburg hatte 2019 91.000 Besucher seines Bades. Schon unser Tierpark schaffte 2019 84.735 Besucher. Und auch eine Hochrechnung der 26.783 Freibadbesucher von 2019 deutet auf mehr Besucher hin. Kurz gesagt, es gibt gute Gründe zur Annahme, dass es 75.000 Besucher pro Jahr und mehr werden.

Deshalb stellen wir nun die Ergebnisrechnung auf. Unter Zugrundelegung der vorsichtigen Annahmen der Verwaltung und unter Berücksichtigung des positiven Umsatzsteuereffekts entsteht ein Zuschussbedarf von 610.000 Euro pro Jahr. Das sind nur 10.000 mehr als vom Stadtrat gefordert.

Geht man vom realistischen Fall von 75.000 Besuchern aus, wird der Zuschussbedarf fast 150.000 Euro unter der vom Stadtrat definierten Kostengrenze von 600.000 Euro liegen. 

Können wir uns das leisten?

Ob wir uns das leisten können, ist eine Frage der Liquidität. Diese errechnet sich aus der Differenz aller Einnahmen und aller Ausgaben. Deshalb nehmen wir als Zwischensumme unser EBITDA (wo ja die saldierten betriebsbedingten Einnahmen und Ausgaben enthalten sind) und ziehen anschließend noch Zinsen und Tilgung ab. Dann sind wir bei der Wahrheit der Kosten. Anschließend schauen wir in die Stadtkasse und prüfen, ob dauerhaft Überschüsse enthalten sind, die die wahren Kosten einschließlich Zins und Tilgung decken.

Fazit

Im Jahr 2019 hat die Stadtkasse ein Plus in Höhe von 2.549.000 Euro verzeichnet. Es gibt keine Gründe anzunehmen, dass in den kommenden Jahren nicht ähnliche Ergebnisse erzielt werden können. Natürlich plant unserer Kämmerer immer extrem konservativ, das ist auch seine Aufgabe. Aber die Finanzierung des Sportbads in der Vollvariante mit Sauna ist sicher gestellt.